Rundum gut versorgt

Ihr Aufenthalt im St. Marien-Hospital

Ihre Anmeldung für Ihren Krankenhausaufenthalt erfolgt über die Zentrale Notaufnahme (ZNA). 

Die erste Anlaufstelle

Bitte melden Sie sich in jedem Fall zuerst an der Rezeption der ZNA an. Sie ist zentraler Anlaufpunkt, unabhängig davon, ob Sie mit einer stationären Einweisung, als Notfallpatient oder als ambulanter Patient in das Krankenhaus kommen. Dort wird um Ihre persönlichen Daten sowie eine erste Schilderung Ihres Beschwerdebildes gebeten.

Anschließend wird durch ein fachübergreifendes Team die weitere Betreuung und medizinische Behandlung organisiert und sichergestellt. Untersuchungen, wie z.B. EKG, Ultraschall etc. werden direkt vor Ort durchgeführt. Ihr Gepäck können Sie zwischenzeitlich an der Rezeption deponieren. Nach erfolgter Diagnostik wird gemeinsam mit Ihnen festgelegt, welche Therapie für Sie geeignet ist und ob Sie anschließend eine ambulante oder stationäre Behandlung benötigen. Ist eine stationäre Behandlung erforderlich, begeben Sie sich auf die Station, die Ihnen in der ZNA genannt wird und melden Sie sich dort im Stationszimmer. Sie werden auf Ihr Zimmer begleitet, damit Sie sich erst einmal zurecht finden können.

Hinweis: Als Patient der Geriatrischen Tagesklinik müssen Sie sich nicht zuerst in der ZNA anmelden. Bitte kommen Sie direkt in die Tagesklinik!

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen für den Krankenhausaufenthalt mit:

  • Versichertenkarte
  • Roter Einweisungsschein „Verordnung von Krankenhausbehandlung“
  • Personalausweis
  • Aktuelle Medikamentenliste vom Hausarzt bzw. aktuell einzunehmende Medikamente (ggf. einen Vorrat für 1-2 Tage mit Packung oder Beipackzettel)

Außerdem sollten Sie an die folgenden Dinge für Ihren Aufenthalt denken:

  • Hygieneartikel – Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Shampoo, Rasierzeug, Handtücher, Waschlappen
  • Wäsche – Nachthemd oder Schlafanzug, Bademantel, evtl. Badesachen, großes Handtuch, Badeschlappen, Umhängetasche, festes Schuhwerk
  • Freizeit – Bücher, Zeitschriften

Nützliche Hinweise

Sie finden an der Pforte und in der ZNA Rollstühle für Patienten, die Ihnen den Weg zu Ihrem Zimmer erleichtern.

Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Begleitperson im St. Marien-Hospital möglich. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Details direkt an die Mitarbeiter der ZNA.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat der jeweiligen Fachrichtung. Die Bescheinigung für das Krankenhaustagegeld beantragen Sie bei Bedarf bitte einen Tag vor der Entlassung im Sekretariat der jeweiligen Fachabteilung.

Damit Sie keine unschönen Erfahrungen aufgrund von Diebstählen machen müssen, werden Sie gebeten, Wertsachen, die für Ihren Aufenthalt nicht zwingend notwendig sind, möglichst zu Hause zu lassen. Auf keinen Fall sollten Sie diese in Ihrem Zimmer deponieren! Nutzen Sie die Möglichkeit, die Wertsachen oder auch größere Geldbeträge in einem Safe an der Informationszentrale gegen Quittung zur Aufbewahrung abzugeben. Für den Verlust von Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden.

Sie erhalten bei Aufnahme ein persönliches Patientenidentifikationsarmband, auf dem Ihr Name und Vorname, Geburtsdatum und Patientennummer vermerkt sind. Diese Kerndaten machen Sie als Patient während Ihres Aufenthaltes unverwechselbar und sind Basis der Identifizierung vor jeder therapeutischen, pflegerischen oder operativen Maßnahme. Dabei ersetzt ein Armband nicht das Gespräch, allerdings schafft es zusätzliche Sicherheit für Sie und für alle, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind. Die Erstellung des Patientenidentifikationsarmbandes erfordert eine schriftliche Einwilligung, die bei Ihrer Aufnahme erfragt wird.

In den Räumen der ZNA bieten wir Ihnen kostenlos Kaffee, Tee und Wasser an. Um die Wartezeit zu verkürzen, sind in den Wartezonen Flachbildschirme installiert.

Dolmetscherdienste werden überwiegend von Mitarbeitern aus dem Haus angeboten. Der Information / Pforte liegt eine entsprechende Liste vor. Falls externe Dolmetscher benötigt werden, so werden diese ebenfalls über die Information / Pforte organisiert.

Ihre Meinung ist wichtig! Sie sollen sich im St. Marien-Hospital wohl fühlen. Ihre Eindrücke helfen, Prozesse zu stärken oder zu optimieren. Ihr Feedback können Sie im Patientenfragebogen vermerken und diesen in die dafür vorgesehenen Briefkästen – entweder im Eingangsbereich des Hauses oder in der Wartezone B der ZNA – einwerfen.

Das St. Marien-Hospital achtet den Datenschutz und ist verpflichtet, über Ihre persönlichen Daten und Ihre Erkrankung zu schweigen. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihr behandelnder Arzt Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten nur dann informieren kann, wenn Sie ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden haben. Aus diesem Grund können auch keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

Im Rahmen des von Ihnen bzw. zu Ihren Gunsten mit dem Krankenhaus abgeschlossenen Vertrages werden Daten gespeichert, geändert, verarbeitet und übermittelt. Die Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe, erfolgt unter Beachtung der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

Entlassung

Die Entlassung erfolgt meist morgens nach dem Frühstück. Sie unterstützen die Abläufe im Krankenhaus, wenn Sie Ihr Zimmer so frühzeitig wie möglich räumen. So kann den neuaufgenommenen Patienten rechtzeitig ein Bett zur Verfügung gestellt werden.

Kontrollieren Sie bitte, ob der Schlüssel für das Wertfach im Schrank steckt. Sie erhalten den Entlassbrief für Ihren Hausarzt im Stationsdienstzimmer. Denken Sie daran, mitgebrachte Utensilien und Unterlagen, wie beispielsweise Röntgenaufnahmen, wieder mitzunehmen. Ihre Abmeldung aus dem Krankenhaus übernimmt das Pflegepersonal für Sie.

Bitte melden Sie sich an der Information / Pforte. Hier wird ihr Telefon abgemeldet und Sie erhalten vorhandene Restbeträge der Telefongebühren und der Wasserkarte zurück. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre persönlichen Sachen und eventuell hinterlegte Wertgegenstände wieder mitzunehmen!

Die gesetzliche Eigenbeteiligung an der Krankenhausbehandlung wird für längstens 28 Tage im Jahr erhoben. Diesen Betrag stellt Ihnen das St. Marien-Hospital in Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie per Post.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat der jeweiligen Fachrichtung. Die Bescheinigung für Krankenhaustagegeld beantragen Sie bitte bei Bedarf einen Tag vor der Entlassung im Sekretariat der Fachabteilung.

Bereits im Vorfeld Ihres Aufenthaltes arbeitet das St. Marien-Hospital Borken eng mit Ihrem Hausarzt zusammen, um unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Nach Ihrer Entlassung sollten Sie umgehend Ihren Hausarzt benachrichtigen, damit dieser ggf. Ihre Weiterbehandlung übernimmt, über Ihre Arbeitsunfähigkeit entscheidet und die nötigen Rezepte ausstellt.

Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt rechnet das St. Marien-Hospital die gesetzlichen Fallpauschalen (Preisliste der Krankenhäuser) mit Ihrer Krankenkasse ab. Selbstzahler erhalten im Anschluss an die Behandlung die Rechnung zugeschickt.

...etwas vergessen?

Achten Sie, bevor Sie das Krankenhaus verlassen, bitte darauf, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Sollten Sie dennoch einmal etwas vergessen, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Für einen angemessenen Zeitraum werden Gegenstände, die Sie vergessen haben, für Sie aufbewahrt.

Abschließend wünscht Ihnen das St. Marien-Hospital alles Gute!

Entlassmanagement

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch Ihre  schriftliche Einwilligung voraus. Diese kann mittels der Einwilligungserklärung, die Sie bei Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus erhalten, erfolgen, mit der Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden Sie gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Haben Sie bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können Sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Ansprechpartner

Das Team der ZNA besteht aus einer Vielzahl erfahrener Mediziner und Pflegekräfte. Stellvertretend für das Team finden die Patienten hier einen Überblick über die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ärztliche Leitung ZAD

Dr. Johannes Günther

Facharzt für Neurologie

Pflegerische Leitung ZAD

Birgit Guddorf

Oberarzt ZAD

Sven Ochlast

Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie

Oberarzt ZAD

Markus Grieger

Facharzt für Innere Medizin